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Beschränkung der auf einen Kreistagswahlkreis höchstens entfallenden Sitzzahl zulässig

BVerwG, Urteil vom 17.01.1958 - Az.: VII C 72.57

Leitsätze:

Eine Bestimmung, nach der bei einer Kreistagswahl auf keinen Wahlkreis mehr als 2/5 der Kreistagssitze entfallen dürfen, kann durch den Zweck gerechtfertigt sein, die Majorisierung des Kreistags durch die in einer einzigen Gemeinde Gewählten zu verhindern. (Leitsatz des Herausgebers)

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