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Wählervereinigung als Ersatzorganisation einer verbotenen Partei

BVerwG, Urteil vom 16.05.1958 - Az.: VII C 3.58

Leitsätze:

1. Auch eine Wählervereinigung kann Ersatzorganisation einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen und aufgelösten Partei sein. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Dass eine Wählervereinigung Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist, kann sich daraus ergeben, dass sich unter den von ihr aufgestellten Wahlbewerbern eine größere Zahl von ehemaligen Mitgliedern der aufgelösten Partei befinden und zu erwarten ist, dass in erster Linie diese Bewerber über die Liste gewählt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

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