Gemeinden müssen Besoldung der Bürgermeister nicht selbst festlegen können
StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.06.1957 - Az.: Nr. 4/56
Leitsätze:
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden gebietet es nicht, den Gemeinden die Regelung der Besoldung ihrer Bürgermeister selbst zu überlassen. (Leitsatz des Herausgebers)
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