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Keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat: Bürgermeister - Bundestagsabgeordneter und Gemeinderat - Landrat

BVerwG, Urteil vom 19.10.1955 - Az.: V C 259/54

Leitsätze:

1. Es gibt keinen Rechtssatz im Bundesrecht, nach dem die gleichzeitige Betätigung als Bundestagsabgeordneter und als Oberbürgermeister verboten wäre. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Mitwirkung eines Gemeinderatsmitglieds an der Festlegung von Grundsteuerhebesätzen, das gleichzeitig Landrat eines Kreises ist, dem die Gemeinde nicht angehört, ist aus bundesrechtlicher Sicht unbedenklich. (Leitsatz des Herausgebers)

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