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Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2002 - Az.: 2 BvR 329/97

Leitsätze:

1. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden gegen eine landesrechtliche Rechtsverordnung, wenn das Landesverfassungsgericht seine Prüfung auf formelle Landesgesetze beschränkt. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine ordnungsgemäße Anhörung der von einer Kommunalreform betroffenen Gemeinde setzt voraus, dass diese von Art und Umfang sowie den wesentlichen Grundlagen des Gesetzesvorhabens so rechtzeitig Kenntnis erhält, dass sie ihre Einwendungen als amtliche Stellungnahme vortragen kann. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des § 4a GKG-LSA ist mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv107001.html