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Steuerliche Gleichbehandlung von Parteien und Wählervereinigungen

BVerfG, Beschluss vom 29.09.1998 - Az.: 2 BvL 64/93

Leitsätze:

Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände zur Körperschaft- und Vermögensteuer herangezogen werden, Parteien und deren Untergliederungen dagegen nicht. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099069.html