Straßenreinigungspflichten für Grundstückseigentümer verfassungsgemäß
BayVerfGH, Entscheidung vom 13.04.1964 - Az.: Vf. 97-VII-61
Leitsätze:
1. Soweit das LStVG die Gemeinden und Landkreise ermächtigt, Grundstückseigentümer durch Rechtsverordnung zu Dienstleistungen zu verpflichten, ist diese Ermächtigung auf solche Leistungen beschränkt, die den Eigentümern zumutbar sind. In diesem Rahmen steht die Bayerische Verfassung nicht der Verpflichtung von Grundstückseigentümern zu Straßenreinigungsleistungen entgegen. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Eine aufgrund des LStVG ergangene Verordnung ist ebenfalls in der Weise auszulegen, dass sie Leistungspflichten, die über die Grenze des Zumutbaren hinausgehen, nicht begründen soll. (Leitsatz des Herausgebers)
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