Unvereinbarkeit von leitender Stellung im Landkreis mit Ratssitz in Gemeinde verfassungsgemäß
BVerfG, Beschluss vom 06.10.1981 - Az.: 2 BvR 384/81
Leitsätze:
Eine gesetzliche Regelung, nach der leitende Angestellte eines Landkreises nicht dem Rat einer kreisangehörigen Gemeinde angehören dürfen, ist verfassungsgemäß. Es ist nicht erforderlich, nach dem Maß der zu erwartenden Interessenkonflikte zu differenzieren. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv058177.html