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Ämter in Schleswig-Holstein brauchen keine direkt gewählte Volksvertretung

BVerfG, Urteil vom 24.07.1979 - Az.: 2 BvK 1/78

Leitsätze:

1. Gemeindeverbände im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Landessatzung für Schleswig-Holstein sind nur die zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildeten Gebietskörperschaften und diesen nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. (amtlicher Leitsatz)

2. Die schleswig-holsteinischen Ämter sind nach Art und Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben nicht mit Gebietskörperschaften vergleichbar. Sie benötigen daher keine unmittelbar aus Volkswahlen hervorgehenden Vertretungen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052095.html