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Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

BVerwG, Beschluss vom 19.09.1983 - Az.: 8 N 1/83

Leitsätze:

1. Die Bemessung eines Entwässerungsbeitrags nach einem für alle Grundstücke gleichen Grundbetrag ist regelmäßig gleichheitswidrig (Bestätigung von BVerwG 8 C 182.81 vom 25.8.1982). (Leitsatz des Herausgebers)

2. Auch der Grundsatz der Typengerechtigkeit vermag eine solche Beitragsbemessung nur dann ausnahmsweise zu rechtfertigen, wenn mindestens 90% der betroffenen Grundstücke in Art und Maß der Nutzung und bebaubarer Fläche einander nahezu gleich sind. (Leitsatz des Herausgebers)

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