Unterschriftenquorum bei Kommunalwahlen
BVerfG, Urteil vom 23.01.1957 - Az.: 2 BvR 6/56
Leitsätze:
Die Regelung eines Kommunalwahlgesetzes, nach der Wahlvorschläge von Einzelbewerbern je nach Größe des Wahlbezirks von fünf bis 20 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, ist verfassungsgemäß. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.servat.unibe.ch/verfassungsrecht/bv006121.html