Nachrücken in Gemeindevertretung bei Erschöpfung der Liste
BVerfG, Beschluss vom 11.11.1953 - Az.: 1 BvL 67/52
Leitsätze:
Mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl ist ein Landesgesetz nicht vereinbar, nach dem die Partei oder Parteiengruppe, die eine Reserveliste eingereicht hat, nach der Wahl bei Erschöpfung dieser Reserveliste die nachrückenden Ersatzleute bestimmt. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.servat.unibe.ch/verfassungsrecht/bv003045.html