Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl
VGH Mannheim, Urteil vom 25.03.1982 - Az.: 2 S 1378/81
Leitsätze:
1. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, dass Abfallgebühren nicht linear nach der Personenzahl eines Haushalts erhoben werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zu den Anforderungen an einen degressiv nach Personenzahl bemessenen Maßstabs für Abfallgebühren. (Leitsatz des Herausgebers)
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