Besondere Kreisumlage für Jugendamt
NRWVerfGH, Urteil vom 04.03.1983 - Az.: 22/81
Leitsätze:
Es stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht eines Kreises dar, wenn ihn ein Gesetz verpflichtet, die durch sein Jugendamt verursachten Kosten durch eine besondere Kreisumlage zu decken, die von den kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben wird. (Leitsatz des Herausgebers)
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