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Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung wegen erforderlicher Bewachung

VG Freiburg, Urteil vom 16.10.1979 - Az.: IV 121/77

Leitsätze:

1. Ein Gebäude, bei dem sich in drei Himmelsrichtungen weitere bebaute Grundstücke befinden, wobei der Abstand der Häuser voneinander zwischen 15 und 35 Metern liegt, ist nicht einzelstehend im Sinne von § 7 Nr. 9 HStG. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Das Halten eines Wachhundes ist nicht schon erforderlich, wenn in einer Wohnlage allgemein starke Einbruchsgefahr besteht, die es zweckmäßig erscheinen lässt, einen Wachhund zu halten. (Leitsatz des Herausgebers)

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