Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens
BVerwG, Beschluss vom 03.08.1982 - Az.: 4 B 145.82
Leitsätze:
So wie es ein subjektives Recht des Einzelnen auf Bauleitplanung nicht gibt, besteht auch keinen Anspruch auf Fortführung eines einmal begonnenen Planaufstellungsverfahrens. (Leitsatz des Herausgebers)
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