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Keine Zuständigkeit der Gemeinde für "Atomwaffenfreie Zone"

VG Kassel, Beschluss vom 22.03.1982 - Az.: III/1 G 963/82

Leitsätze:

Der Antrag an eine Gemeindevertretung, das Gebiet einer Gemeinde zur "Atomwaffenfreien Zone" zu erklären, überschreitet die den Kreis der Angelegenheiten, für die die Gemeinden zuständig sind. Er braucht daher bei der Aufstellung der Tagesordnung nicht berücksichtigt zu werden. (Leitsatz des Herausgebers)

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