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Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat

OVG Koblenz, Urteil vom 15.12.1981 - Az.: 7 A 70/81

Leitsätze:

Es widerspricht dem durch § 34 V RhPfGO normierten Prinzip des Minderheitenschutzes und ist daher unzulässig, die Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat mit 23 Mitgliedern auf 5 festzusetzen. (Leitsatz des Herausgebers)

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