Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff
BGH, Urteil vom 30.09.1963 - Az.: III ZR 125/62
Leitsätze:
Die Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr mit Benutzungszwang ist grundsätzlich kein enteignender Eingriff, auch nicht gegenüber einem Gewerbebetrieb, der sich bisher mit der Müllabfuhr befasste; es sei denn, dass der private Unternehmer auf Grund von Zusicherungen oder eines Auftrages der Gemeinde auf eine unbeschränkte Fortdauer oder jedenfalls lang andauernde Ausübung deines Gewerbebetriebes vertrauen konnte und durfte. (amtlicher Leitsatz)
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