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Bemessung von Entwässerungs- und Müllgebühren nach Einheitswert.

OVG Münster, Urteil vom 15.05.1963 - Az.: III A 523/60

Leitsätze:

Für die Berechnung von Entwässerungs- und Müllabfuhrgebühren ist der Einheitswert des angeschlossenen Grundstücks ein offenbar und absolut ungeeigneter, d.h. willkürlicher Maßstab. (Leitsatz des Herausgebers)

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