Bemessung von Entwässerungs- und Müllgebühren nach Einheitswert.
OVG Münster, Urteil vom 15.05.1963 - Az.: III A 523/60
Leitsätze:
Für die Berechnung von Entwässerungs- und Müllabfuhrgebühren ist der Einheitswert des angeschlossenen Grundstücks ein offenbar und absolut ungeeigneter, d.h. willkürlicher Maßstab. (Leitsatz des Herausgebers)
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