Bemessung von Kanalanschlussgebühren nach dem Frontmetermaßstab
BayVerfGH, Entscheidung vom 05.04.1963 - Az.: Vf. 16-VII-61
Leitsätze:
Jedenfalls in Gemeinden, deren Grundstücke im allgemeinen keine erheblichen Unterschiede in der Bebauung aufweisen, ist es mit dem Gleichheitssatz vereinbar, die Kanalanschlussgebühren nach dem Frontmetermaßstab zu erheben. (Leitsatz des Herausgebers)
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