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Kosten für die Erweiterung einer Pfarrkirche

BGH, Urteil vom 02.10.1963 - Az.: V ZR 150/61

Leitsätze:

Allein aus dem Bestehen einer herkömmlichen Verpflichtung einer Gemeinde, den Unterhalt einer Pfarrkirche zu finanzieren, lässt sich nicht schließen, dass die Gemeinde auch zur Kostentragung für eine Erweiterung der Kirche verpflichtet ist. Insbesondere ist ein Schluss darauf aus entsprechenden Vorschriften des Tridentinum nicht zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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