Regelungen gegen die gleichzeitige Mitgliedschaft naher Verwandter im Gemeinderat sind rechtens
BayVerfGH, Entscheidung vom 25.07.1961 - Az.: Vf. 99-VII-60
Leitsätze:
Die Regelung im Kommunalwahlrecht Bayerns, nach der Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören dürfen, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. (Leitsatz des Herausgebers)
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