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D'Hondtsches Sitzzuteilungsverfahren in Bayern zulässig

BayVerfGH, Entscheidung vom 15.02.1961 - Az.: Vf. 23-VII-60

Leitsätze:

Die Bayerische Verfassung - insbesondere ihre Forderung nach einem "verbesserten" Verhältniswahlrecht - verbietet es nicht, die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen nach dem D'Hondtschen Verfahren vorzunehmen. (Leitsatz des Herausgebers)

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