Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich nach Rasse
BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - Az.: 10 B 21.04
Leitsätze:
Es kann mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit in Einklang stehen, wenn eine Gemeinde in einer Hundesteuersatzunge nur die Hunde bestimmter, als gefährlich eingestufter Rassen und deren Kreuzungen einer erhöhten Steuer unterwirft, nicht aber zugleich die Hunde, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben. (amtlicher Leitsatz)
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Fortgang des Verfahrens: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 28.10.2005 - 1 BvR 387/05