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Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

BayVerfGH, Entscheidung vom 23.12.2004 - Az.: Vf. 6-VII-03

Leitsätze:

Es verstößt gegen das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 101 BV), durch gemeindliche Satzung gewerbliche Bestattungsunternehmen von der Aufbahrung von Leichen in eigenen Leichenräumen völlig auszuschließen. (amtlicher Leitsatz)

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