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Anschluss- und Benutzungszwang an privatisierte Einrichtung?

BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - Az.: 8 CN 1.04

Leitsätze:

1. Die Anordnung eines kommunalrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwanges für die Fernwärmeversorgung schließt es nicht aus, dass das Benutzungsverhältnis privatrechtlich ausgestaltet ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Einrichtung, die durch eine juristische Person des Privatrechts, an der die Kommune nicht beteiligt ist, betrieben wird, ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Kommune über hinreichene Einflussmöglichkeiten verfügt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. (amtlicher Leitsatz)

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