Klassifizierung als Kreisstraße
VGH München, Urteil vom 15.02.2005 - Az.: 8 A 03.40044
Leitsätze:
1. Eine Kreisstraße hat eine eigenständige Verkehrsfunktion im überörtlichen Verkehrsnetz. (amtlicher Leitsatz)
2. Eine Rechtsvorschrift, die die Klassifizierung einer Straße als Kreisstraße bei Überschreiten einer bestimmten Verkehrsbelastung nicht mehr zuließe, gibt es nicht. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fortgang des Verfahrens: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 06.07.2005, 9 B 16.05.