Fehlen von Datum und Unterschrift auf Karteiblatt in Straßenverzeichnis
VGH München, Beschluss vom 31.03.2005 - Az.: 8 ZB 04.2279
Leitsätze:
Das Fehlen von Datum und Unterschrift auf einem Karteiblatt bei der erstmaligen Anlegung des Bestandsverzeichnisses für Gemeindestraßen führt nicht zur Nichtigkeit der Eintragung der Straße. (amtlicher Leitsatz)
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