Kein Ausschluss eines Schaustellers wegen Zulassung des Ehegatten
VGH Mannheim, Urteil vom 24.03.1982 - Az.: 6 S 2305/81
Leitsätze:
Betreibt von zwei Ehegatten jeder ein separat geführtes Schaustellergewerbe, so darf der eine Ehegatte nicht deshalb von der Teilnahme an einem festgesetzten Volksfest ausgeschlossen werden, weil dem anderen ein Platz auf dem Fest zugeteilt wurde. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fortgang des Verfahrens: bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.04.1984, 1 C 26.82