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Ratsherren im Verwaltungsausschuss sind Beamte
OLG Celle, Urteil vom 10.04.1962 - Az.: OJs 107/61
Leitsätze:
Ratsherren einer niedersächsischen Gemeinde, die dem Verwaltungsausschuss angehören, sind Beamte im Sinne des §
359
StGB.
(Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Rechtsstellung der Mitglieder von Gemeindevertretung und Kreistag
Ausschüsse von Gemeindevertretung und Kreistag