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Bekanntmachung einer Satzung durch Aushang an mehreren Stellen

OVG Saarland, Urteil vom 27.10.1961 - Az.: II R 13/59

Leitsätze:

Ist eine Gemeindesatzung durch Aushang an mehreren Anschlagtafeln zu verkünden, so ist an jeder Anschlagtafel der volle Wortlaut der Satzung auszuhängen. Es genügt nicht, den vollen Wortlaut an einer der Tafeln anzubringen, selbst wenn an den anderen Tafeln darauf hingewiesen wirt. (Leitsatz des Herausgebers)

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