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Unbestimmtheit einer Straßenreinigungssatzung bezüglich Sackgassen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2008 - Az.: 9 A 3057/05

Leitsätze:

Eine Straßenreinigungssatzung genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot, wenn sie die Reinigungspflicht für gewisse Straßenflächen auf die Grundstückseigentümer "beider" Straßenseiten aufteilt, entsprechende Flächen aber auch in Sackgassen und Stichstraßen vorhanden sind, bei denen mehr als zwei Grundstückseigentümer als Verpflichtete in Frage kommen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/9_A_3057_05urteil20081211.html