Pflicht zur Prüfung der Standsicherheit von Grabsteinen
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1981 - Az.: 9 U 137/81
Leitsätze:
1. Wer für einen Friedhof verkehrssicherungspflichtig ist, hat notwendige Überprüfungen auch bei noch zu erwartenden Nachtfrösten rechtzeitig vor Ostern vorzunehmen, da in der Karwoche üblicherweise mit starkem Besucheraufkommen zu rechnen ist. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ein Grabstein, der eine sichtbare Neigung zu einem Weg hin aufweist, ist intensiv auf Standfestigkeit zu überprüfen. Bloßes Anfassen im Rahmen einer Reinigungsmaßnahme reicht dafür nicht aus. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: