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Mitwirkung von Frauen an den Oberammergauer Passionsspielen

VGH Bayern, Urteil vom 22.02.1990 - Az.: 4 B 88.3280

Leitsätze:

Im Rahmen der Passionsspiele 1990 in Oberammergau durfte verheirateten und vor dem 1. Mai 1955 geborenen Frauen das Wahlrecht zum Passionsspielkomitee und das Mitwirkungsrecht an den Spielen nicht wegen ihres Familienstandes oder ihres Alters vorenthalten werden. (amtlicher Leitsatz)