Bauleitplanung kann Planfeststellung eines Vorhabens mit nur örtlicher Bedeutung verhindern
VGH Bayern, Urteil vom 06.03.1990 - Az.: 8 B 87.2925
Leitsätze:
Betrifft eine privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung ein Vorhaben von nur örtlicher Bedeutung, so sind Festsetzungen eines Bebauungsplans, denen die beantragte Planfeststellung widerspricht, zwingende Versagungsgründe für das Vorhaben. (amtlicher Leitsatz)