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Bauleitplanung kann Planfeststellung eines Vorhabens mit nur örtlicher Bedeutung verhindern

VGH Bayern, Urteil vom 06.03.1990 - Az.: 8 B 87.2925

Leitsätze:

Betrifft eine privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung ein Vorhaben von nur örtlicher Bedeutung, so sind Festsetzungen eines Bebauungsplans, denen die beantragte Planfeststellung widerspricht, zwingende Versagungsgründe für das Vorhaben. (amtlicher Leitsatz)