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Zulässigkeit von Hand- und Spanndiensten

BverwG, Urteil vom 09.11.1955 - Az.: V C 228.54

Leitsätze:

1. Herkömmlichkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 2 GG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. (amtlicher Leitsatz)

2. Hand- und Spanndienste sind nur in solchen Landgemeinden zulässig, bei denen die Erwerbspersonen in ihrer Mehrzahl in der Landwirtschaft tätig sind. (amtlicher Leitsatz)