Ungültigkeit einer Wahl wegen Druckfehlers in Parteibezeichnung
BVG Stade, Urteil vom 18.04.1947 - Az.: A 6/46
Leitsätze:
Eine Wahl zur Gemeindevertretung ist für ungültig zu erklären, wenn die Parteizugehörigkeit eines Kandidaten aus dem amtlichen Stimmzettel infolge eines Druckfehlers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. (amtlicher Leitsatz)