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Ungültigkeit einer Wahl wegen Druckfehlers in Parteibezeichnung

BVG Stade, Urteil vom 18.04.1947 - Az.: A 6/46

Leitsätze:

Eine Wahl zur Gemeindevertretung ist für ungültig zu erklären, wenn die Parteizugehörigkeit eines Kandidaten aus dem amtlichen Stimmzettel infolge eines Druckfehlers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. (amtlicher Leitsatz)