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Keine Planungshoheit für Berliner Bezirke

BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - Az.: 9 A 10.11

Leitsätze:

Berlin kennt keine Trennung von staatlicher und gemeindlicher Ebene (Grundsatz der Einheitsgemeinde; vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 <37>; stRspr). Daher können sich die Berliner Bezirke nicht unter Berufung auf die gemeindliche Planungshoheit gegen fernstraßenrechtliche Planungen wenden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

https://www.bverwg.de/de/101012U9A10.11.0