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Aktives Wahlrecht auf für 16jährige kommunaler Ebene ist verfassungsgemäß

BVerwG, Urteil vom 13.06.2018 - Az.: 10 C 8.17

Leitsätze:

1. Die Festlegung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen steht mit dem Grundgesetz im Einklang. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Gesetzgeber bestimmt den Umfang und die Tiefe seiner Sachaufklärung im Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich selbst. (amtlicher Leitsatz)

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https://www.bverwg.de/de/130618U10C8.17.0