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Sitzungsausschluss als Ordnungsmaßnahme gegen Stadtverordneten

VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.10.1981 - Az.: VII/1 G 5025/81

Leitsätze:

1. Die Ordnungsmaßnahme des Ausschlusses eines Stadtverordneten von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine im Kommunalverfassungsrecht wurzelnde Entscheidung eigener Art. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist gegen ihn daher kein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung, wohl aber ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft. Einer einstweiligen Anordnung auf Teilnahme an der Sitzung steht auch nicht das Verboet der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Der Ausschluss eines Stadtverordneten für drei Sitzungstage kommt nur als letztes Mittel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Versammlung in Betracht, von dem zurückhaltend Gebrauch zu machen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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