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Kein Anspruch einer Gemeinde auf Nennung auf Wegweisern

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.09.1985 - Az.: 7 A 11/85

Leitsätze:

Eine Gemeinde hat weder einen Rechtsanspruch auf Nennung ihres Namens auf den Verkehrszeichen "Ausfahrt von der Autobahn" und "Vorwegweiser" noch einen solchen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihren dahingehenden Antrag. (amtlicher Leitsatz)

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