Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Bildung von Fischereibezirken und Fischereigenossenschaften ist verfassungsgemäß

BVerfG, Beschluss vom 19.06.1985 - Az.: 1 BvL 57/79

Leitsätze:

Die Vorschriften über die Bildung gemeinschaftlicher Fischereibezirke und Fischereigenossenschaften sowie die Wahrnehmung der Fischereirechte durch diese (§ 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1 des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen) bestimmen Inhalt und Schranken des Eigentums der Fischereiberechtigten im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (amtlicher Leitsatz)

Fundstelle im WWW

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv070191.html