Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im öffentlichen Straßenraum
VG Bremen, Beschluss vom 24.05.2023 - Az.: 5 V 829/23
Leitsätze:
1. Das gewerbliche Einbringen von E-Scootern in den öffentlichen Straßenraum ("free-floating-System") ist eine straßenrechtliche Sondernutzung. (amtlicher Leitsatz)
2. Eine Sondernutzungserlaubnis darf nur aus Gründen versagt oder mit Nebenbestimmungen erlassen werden, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen. (amtlicher Leitsatz)
3. Eine Begrenzung der im Straßenraum zuzulassenden E-Scooter sowie eine Begrenzung der Anzahl der Anbieter begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken. (amtlicher Leitsatz)
4. Bewerben sich mehrere Anbieter um eine begrenzte Anzahl an Sondernutzungserlaubnissen, haben diese lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung durch die Behörde. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: