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Gebührenmaßstab für laufende Benutzung einer Entwässerungseinrichtung

BayVGH, Urteil vom 25.03.1981 - Az.: 23 B 1000/79

Leitsätze:

Die Gebühren für die laufende Benutzung einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung düften nicht nach einem Maßstab erhoben werden, der zu 80 bis 90 % unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Benutzung ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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