Rechtmäßigkeit der Jagdsteuer
VG Lüneburg, Urteil vom 27.01.2022 - Az.: 2 A 226/18
Leitsätze:
1. Jagdsteuern sind als örtliche Aufwandsteuern rechtmäßig. (amtlicher Leitsatz)
2. Die durch den Landkreis dadurch eingesparten Kosten, dass die Jagdausübungsberechtigten verunfalltes Wild ordnungsgemäß entsorgen, steigert nicht die Kosten für den Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Steuer. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Besteuerung aufgrund besonderer Leistungsfähigkeit auf der einen Seite und der Ersparnis bei Wildunfällen auf der anderen Seite. (amtlicher Leitsatz)
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https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE220005619&st=null&showdoccase=1