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Verpachtung von Naturalnutzungsrechten an Gemeindevermögen

VGH Bayern, Beschluss vom 18.07.1947 - Az.: 23 S 47

Leitsätze:

1. Streitigkeiten über öffentlich-rechtliche Nutzungen am Gemeindevermögen der Gemeinderechtler unter sich oder zwischen ihnen und der Gemeinde sind nicht Anfechtungssachen, sondern Parteistreitigkeiten im Sinne des VGG von 1946 (amtlicher Leitsatz)

2. Solche an sich zum Naturalbezug berechtigenden Nutzungsrechte können im Verhältnis der Rechtler untereinander durch Mehrheitsbeschluss der Rechtler durch Verpachtung der Nutzung ausgeübt werden. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-1174432-129