Sitzvergabe nach Hare bei einer Kommunalwahl
BVerwG, Beschluss vom 13.07.1981 - Az.: 7 B 23.81
Leitsätze:
Dem Grundgesetz lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass unter mehreren möglichen Verfahren zur Sitzverteilung bei Wahlen dasjenige den Vorzug verdient, das die größeren Gruppierungen begünstigt. Gegen die obergerichtliche Entscheidung, ein nach dem Verfahren nach Hare zustande gekommenes Kommunalwahlergebnis zu bestätigen, ist daher jedenfalls dann keine Revision zum BVerwG zuzulassen, wenn nicht der Fall eingetreten ist, dass eine Gruppierung, die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, diejenige der Sitze aber verfehlt hat. (Leitsatz des Herausgebers)
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