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Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch eine Sparkasse

OLG München, Beschluss vom 03.07.2014 - Az.: 31 Wx 263/14

Leitsätze:

Der Abschluss und die Änderung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen, an denen eine bayerische Sparkasse als herrschendes Unternehmen beteiligt ist, bedarf keiner Zustimmung des Trägers der Sparkasse. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-13931?hl=true