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Klagebefugnis im Wahlprüfungsverfahren nach Wegzug

OVG Lüneburg, Urteil vom 26.07.1967 - Az.: V OVG A 24/67

Leitsätze:

Der am Wahltag in der Gemeinde Wahlberechtigte ist im Wahlprüfungsverfahren zur Klage befugt, auch wenn er nach der Wahl seinen Wohnsitz aus der Gemeinde verlegt. (amtlicher Leitsatz)

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